Staatsunabhängige Theologische Hochschule Basel (STH) oder andere Hochschulen

  1. Für Lernvikariatsbewerberinnen und -bewerber, welche ihren Masterabschluss nicht an den theologischen Fakultäten Basel oder Zürich erworben haben, gelten die in §18 der Ausbildungsordnung vom 23. Mai 2008 formulierten Kriterien:

    a) Empfehlung einer Konkordatskirche

    b) Handlungsfähigkeit und Vorliegen der notwendigen persönlichen Voraussetzungen

    c) Abschluss eines Masterstudiums in evangelischer Theologie an den theologischen Fakultäten der Universitäten Basel oder Zürich oder an einer anderen Hochschule, deren Studienordnung von der Ausbildungskommission als gleichwertig anerkannt ist

    d) erfolgreiche Absolvierung der während des Studiums vorgesehenen kirchlichen Ausbildungsveranstaltungen (Ekklesiologisch-Praktisches Semester im Konkordat oder Praktisches Semester in Bern)

    e) Nachweis der vorgeschriebenen Explorationen durch die Kommission zur entwicklungsorientierten Eignungsabklärung.

    Darüber hinaus gilt bei Bewerbungen aus dem Ausland zusätzlich:
    Die Absolvierung mindestens eines Studiensemesters an der theologischen Fakultät Basel oder Zürich sowie eines Kolloquiums mit der Kirchenleitung der empfehlenden Konkordatskirche.

  2. Die Ausbildungskommission kann aufgrund des mitgebrachten Portfolios weitergehende Ausbildungsleistungen festlegen.

  3. Gute Vertrautheit mit schweizerischen Verhältnissen und Verpflichtung für eine mindestens sechs Jahre lange pfarrdienstliche Arbeit in einer Mitgliedkirche des Konkordats.

  4. Für Ausländerinnen und Ausländer: Vorliegen einer Arbeitsbewilligung seitens der zuständigen Behörden in der Schweiz.


    Für Studierende der Staatsunabhängigen Theologischen Hochschule Basel (STH) in Riehen hat die Ausbildungskommission der Konkordatskonferenz eine Handreichung erarbeitet, die hier heruntergeladen werden kann.
© Arbeitsstelle für die kirchliche Ausbildung, Zürich − Letzte Änderung an dieser Seite: 07.12.2011
 
 

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