Die entwicklungsorientierte Eignungsabklärung


Grundkonzept

Die entwicklungsorientierte Eignungsabklärung (EA) ist ein Instrument der Konkordatskirchen, mit dem die Kirchen zum Ausdruck bringen, dass neben der wissenschaftlich-theologischen Qualifikation auch die persönliche Eignung für die Ausübung des Pfarrberufes entscheidend ist. Die Kommission KEA (Entwicklungsorientierte Eignungsabklärung) nimmt sich der Aufgabe an, die Studierenden in ihrer Ausbildung zu fördern und gleichzeitig zur Fortsetzung der Ausbildung zu qualifizieren.

Die KEA

Die KEA verhilft den Studierenden während ihrer Ausbildung durch sogenannte Explorationen zur Entscheidungsfindung für die spätere Berufseignung. Die KEA dient den Konkordatskirchen auch zur Entscheidung, ob jemand zum Lernvikariat und zur Erteilung der Wahlfähigkeit zuzulassen sei.
Die KEA besteht aus Männern und Frauen, zusammengesetzt aus Delegierten der Konkordatskirchen und aus Fachleuten der Fähigkeiteneinschätzung.

Die Arbeitsweise der KEA

Die entwicklungsorientierte Eignungabklärung durch die KEA besteht aus vier Standortgesprächen (Explorationen) mit vorgegebenen Themen und einem festen Ablauf. Eine Mentorin, resp. ein Mentor, begleitet alle Studierenden während Studium und Lernvikariat (siehe Mentorat).

Die Haltung der KEA gegenüber Personen in der Ausbildung ist kritisch-wohlwollend. Sie ist an Vielfalt interessiert und fokussiert sowohl auf Ressourcen und Fähigkeiten, als auch auf Entwicklungsbedürfnisse.
Studierende während der akademischen wie kirchlichen Ausbildung erhalten Rückmeldungen über Aspekte ihres Argumentierens und Handelns, die für eine künftige erfolgreiche berufliche Tätigkeit im kirchlichen Rahmen (Pfarramt) von Bedeutung sind. Die KEA beachtet die Vorgabe des Datenschutzes und gibt nur Auskünfte mit dem ausdrücklichen, schriftlichen Einverständnis der Kandidatinnen und Kandidaten.

© Arbeitsstelle für die kirchliche Ausbildung, Zürich − Letzte Änderung an dieser Seite: 08.12.2011
 
 

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