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Speziell ausgebildete Pfarrerinnen und Pfarrer leiten die Vikarinnen und Vikare durch den Gemeindeteil in ihrer Kirchgemeinde und durch das Lernvikariat (§ 20 der Ausbildungsordnung).
Voraussetzungen für die Aufgabe der Vikariatsleitung
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min. 5 Jahre im Pfarrdienst, davon 2 Jahre in der jetzigen Gemeinde
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Bereitschaft zur Teilnahme an 7 Kurstagen vor und während dem Lernvikariat:
- 1x3 Tage Einführung vor Beginn
- 1x2 Tage und 2 Einzeltage während Lernvikariat
Die Ausbildung wird als Weiterbildung anerkannt und von den Konkordatskirchen finanziert.
Ausbildungsangebote finden Sie im Internet: www.weiterbildungkirche.ch
© Arbeitsstelle für die kirchliche Ausbildung, Zürich − Letzte Änderung an dieser Seite: 24.05.2011
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