Speziell ausgebildete Pfarrerinnen und Pfarrer leiten die Vikarinnen und Vikare durch den Gemeindeteil in ihrer Kirchgemeinde und durch das Lernvikariat (§ 20 der Ausbildungsordnung).

Voraussetzungen für die Aufgabe der Vikariatsleitung

  • min. 5 Jahre im Pfarrdienst, davon 2 Jahre in der jetzigen Gemeinde
  • Bereitschaft zur Teilnahme an 7 Kurstagen vor und während dem Lernvikariat:
    - 1x3 Tage Einführung vor Beginn
    - 1x2 Tage und 2 Einzeltage während Lernvikariat
  • Zertifikat Ausbildungspfarrer (3-jährige Ausbildung)

    oder minimum
  • Teilnahme an 3 Modulen der Modularen Langzeitweiterbildung "Ausbildungspfarrer/in"
    je 3 Tage

       Die Ausbildung wird als Weiterbildung anerkannt und von den Konkordatskirchen finanziert.


       Ausbildungsangebote finden Sie im Internet: www.weiterbildungkirche.ch

© Arbeitsstelle für die kirchliche Ausbildung, Zürich − Letzte Änderung an dieser Seite: 24.05.2011
 
 

Seelsorge-Übung für Theologiestudierende, EPS, Lernvikariat und KEA

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