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Life-Long-Learning - LLL
Weiterbildung für Pfarrerinnen, Pfarrer und kirchliche Mitarbeitende
Das gesamte Weiterbildungsangebot finden Sie unter: www.weiterbildungkirche.ch
Erst in den vergangenen 25 Jahren hat sich in unserer Gesellschaft (und damit auch in den Kirchen) das Bewusstsein breiten Raum verschafft, dass das Lernen nie zu Ende ist und dass jede Fachkraft für die Berufsausübung regelmässig und in kurzen Abständen neue Anstösse braucht, neue Herausforderungen, neue "Nahrung", die Möglichkeit zur Vertiefung, zum aggiornamento, zum Anschluss an neue Erkenntnisse aus Forschung und Praxis, zur Reflexion früher erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten in einem veränderten Umfeld. Leitend war dabei auch die allgemein anerkannte Tatsache, dass in der heutigen Arbeitswelt spezifische Fachkenntnisse eine "Halbwertszeit" von ca. sieben Jahren haben! Dazu kommt die Notwendigkeit, personale und soziale Kompetenzen auszubauen, zu erneuern, anzupassen an die Herausforderungen der Gegenwart und der Zukunft.
Angebote in der Weiterbildung und die Unterstützung durch die Kirchen
Das heutige Angebot der Weiterbildung ist breit gefächert und findet in unterschiedlichen Gefässen statt. Die meisten von ihnen gibt es erst seit rund 25 Jahren! Wir unterscheiden heute insbesondere:
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Supervisionen, einzeln oder in Gruppen und Teams (1-3 Stunden, 6-10 Mal)
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Studientage/Kongresse (1-3 Tage)
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Thematische Seminare für Pfarrerinnen und Pfarrer aus der gleichen regionalen Einheit (proximité)
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Retraiten, z.B. von Pfarrkapiteln, Pfarrvereinen etc. (2-4 Tage)
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Seminarwochen (4-6 Tage) - auf ihnen liegt auch weiterhin das Schwergewicht der Weiterbildung
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Reiseseminare (8-20 Tage) zu bestimmten Themen oder kirchlichen Welt-Versammlungen
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Studienurlaube (3-6 Monate, wiederkehrend oder einmalig nach 7-12 Berufsjahren)
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berufsbegleitende Zertifikatsweiterbildungen (1,5-2 Jahre)
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berufsbegleitende Diplomweiterbildungen (2,5-4 Jahre)
Die einzelnen Landeskirchen haben in ihren Reglementen die Häufigkeit und die Unterstützung für den Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen geregelt. Generell gilt, dass überall mindestens eine Arbeitswoche pro Jahr für Weiterbildung zur Verfügung steht, oft auch mehr. In den ersten fünf Amtsjahren verlangen die Konkordatskirchen zudem neu den Besuch von insgesamt acht Veranstaltungen aus einem spezifischen Programm (WeA-Weiterbildung in den ersten Amtsjahren), die Ref. Kirchen Bern-Jura-Solothurn von fünf Veranstaltungen. In den Kirchen der Romandie steht ein entsprechendes Programm kurz vor der verbindlichen Einführung. Der Studienurlaub hat sich in allen Landeskirchen etablieren können, sei er einmalig oder jeweils nach einer Anzahl Jahren wiederkehrend.
© Arbeitsstelle für die kirchliche Ausbildung, Zürich − Letzte Änderung an dieser Seite: 12.03.2009
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