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modulares EPS
Die Absolvierung des EPS ist Voraussetzung zur Zulassung zum Lernvikariat. Alle Studierenden besuchen die Ekklesiolgiewochen am Anfang und am Schluss des EPS und das Modul Kirchgemeinde.
Falls eine abgeschlossene Ausbildung und Berufserfahrung nachgewiesen werden kann, können die Studierenden von einzelnen Modulen dispensiert werden.
Voraussetzung zur Dispensation:
Im Modul Wirtschaft:
Absolvierung einer Berufslehre oder eines Studiums plus Berufserfahrung von ca einem Jahr.
Im Modul Diakonie:
Ausbildung als Sozialdiakonin oder Sozialarbeiter, Fachangestellte Gesundheit o.ä. plus ca 1 Jahr Berufserfahrung.
Im Modul Schule:
Berufsausbildung als Lehrer plus ca. 1 Jahr Berufserfahrung in der Volksschule.
Dispensationen werden von der Ausbildungskommission des Konkordates bewilligt.
Anträge mögen Sie bei der Leiterin des EPS rita.famos@zh.ref.ch einreichen.
© Arbeitsstelle für die kirchliche Ausbildung, Zürich − Letzte Änderung an dieser Seite: 27.09.2011
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