Ordination


Nach erfolgreich bestandener praktischer Prüfung am Ende des Lernvikariats erhalten die Lernvikarinnen und die Lernvikare das Wahlfähigkeitszeugnis des Konkordats.
Die zuständige Konkordatskirche nimmt gestützt auf das Wahlfähigkeitszeugnis die Ordination vor.

Wer aufgrund eines von der Konkordatskonferenz ausgestellten Wahlfähigkeitszeugnisses ordiniert worden ist, ist in allen Konkordatskirchen zum kirchlichen Dienst zugelassen. Vorbehalten bleiben die nach dem Recht der einzelnen Konkordatskirchen notwendigen persönlichen Voraussetzungen der Wählbarkeit (Art. 20 des Konkordats).

 

 

© Arbeitsstelle für die kirchliche Ausbildung, Zürich − Letzte Änderung an dieser Seite: 10.11.2011
 
 

Seelsorge-Übung für Theologiestudierende, EPS, Lernvikariat und KEA

mehr...

Daten der Konkordatskonferenzen 2012
mehr...