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Speziell ausgebildete Pfarrerinnen und Pfarrer leiten die Vikarinnen und Vikare durch den Gemeindeteil in ihrer Kirchgemeinde und durch das Lernvikariat (§ 20 der Ausbildungsordnung).
Voraussetzungen für die Aufgabe der Vikariatsleitung
• min. 5 Jahre im Pfarrdienst, davon 2 Jahre in der jetzigen Gemeinde
• Bereitschaft zur Teilnahme an 7 Kurstagen vor und während dem Lernvikariat:
- 1x3 Tage Einführung vor Beginn
- 1x2 Tage und 2 Einzeltage während Lernvikariat
• Zertifikat Ausbildungspfarrer (3-jährige Ausbildung)
oder minimum
• Teilnahme an 3 Modulen der Modularen Langzeitweiterbildung "Ausbildungspfarrer/in" je 3 Tage
Die Ausbildung wird als Weiterbildung anerkannt und von den Konkordatskirchen finanziert.
Ausbildungsangebote finden Sie im Internet unter www.weiterbildungkirche.ch
© Arbeitsstelle für die kirchliche Ausbildung, Zürich − Letzte Änderung an dieser Seite: 18.02.2010
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